Viele deutsche Besucher haben Wohneigentum am Stockweiher erworben oder beabsichtigen, dies noch zu tun.

Einige Abläufe und Bestimmungen sind in Frankreich anders als in Deutschland. Insbesondere der mögliche Vorvertrag oder die Rolle eines Notars weichen von deutschem Recht ab.

Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. unterhält eine interessante Webseite, auf der viele Fragen dazu beantwortet werden: https://www.cec-zev.eu/de/startseite/

Im Downloadbereich finden sich PDF - Broschüren zu vielen Themen wie zB Immobilienkauf in Frankreich