Der Herbst steht vor der Tür uns so mancher Anwohner möchte gerne noch vor Saisonende seinen Garten auf den Winter vorbereiten.
Das ist eine schöne Arbeit an der frischen Luft, bei der man sich gut entspannen kann, bevor es über die kalten Tage in die warme Stube geht.
Allerdings gibt es zeitliche Einschränkungen.


Es ist nämlich hoch-offiziell geregelt, dass die Verwendung lauter Gartengeräte wie Rasenmähern oder Heckenscheren nur

an Werktagen zwischen 10 - 12 Uhr und 14 - 19 Uhr

gestattet ist.

So sagt es jedenfalls sinngemäß der Art 1 (!) der Gemeindeverordnung vom 4. Juni 2013, die im Schaukasten an der Mairie ausgehängt ist.
Das sind aber immerhin 7 Stunden, in denen man sich richtig austoben kann.

Merke: Am Stocki läuft irgendwo immer eine Maschine.  

..und dazwischen gibt es genügend leisere Arbeiten, die ebenfalls getan werden wollen :-)

 

Images: Media Verlag