Nach jeder durchgeführten Kontrolle durch VNF oder Gendarmerie kommen neue Ausrüstungsteile ins Gespräch, die vermeintlich mitgeführt werden müssen und kontrolliert wurden.
Im Jahr 2017 war es wohl der Rettungsreifen, versehen mit Wurfleine und beschriftet mit dem Bootsnamen.
Natürlich kann hier keine Gewähr für Übersetzungen, Dokumente oder rechtliche Beurteilungen übernommen werden, es scheint aber, das tatsächlich nur wenige davon leicht zu finden sind.

Hinzu kommen wohl unterschiedliche Auslegungen durch die Kontrolleure.

Mitzuführende Ausrüstung wird zunächst durch die VNF bestimmt, die übrigens auch für die Schifffahrt auf dem französischen Meer zuständig ist.  
Regelungen zur Ausrüstung auf Binnengewässern finden sich in dieser Informationsbroschüre der VNF.

Im Dokument wird zwischen "eaux intérieures abritées" und "eaux intérieures exposées" unterschieden.
Die Regeln für "exposées" sind strenger. Davon sind aber nur ein Paar Binnengewässer betroffen, die unter "Annexe I" auf dieser Seite zu finden sind.
Der Stockweiher ist derzeit nicht aufgeführt und gehört somit zu den "aux intérieures abritées".

Zusammengefasst sind zu nennen:

  • Individuelle Auftriebsausrüstung für jede Person an Bord,
  • Mobile Brandbekämpfungsmittel,
  • Eine manuelle Entwässerungsvorrichtung,
  • Eine Vorrichtung zum Schleppen und Festmachen.


(Hiernach müssen übrigens auch die Benutzer von Surfbrettern, Airsurf Boards, Kanus, Kajaks und Paddle Boards ebenfalls eine 'persönliche Schwimmschutzausrüstung' haben, die 'dauerhaft getragen wird...' usw.)

Diese 4 Punkte sind es auch, die die Gendarmerie überprüft (zuständig für des Stocki ist die 'Brigarde Fluviale et Nautique' in Metz) und auf Rückfrage nennt (am 29.06.2018 im Rahmen einer Kontrolle).  

Neben dieser Sicherheitsausrüstung kontrollieren die Gendarmen im Übrigen auch das Vorliegen ordnungsgemäßer Bootspapiere, eines gültigen Führerscheins und erforderlichenfalls einer Angelberechtigung.

Einen (Kurz-) Bericht zur Brigarde Fluviale, die es seit 2012 in Lothringen gibt, kann man auf der Website des Republicain Lorrain ansehen.

 

Update 23.08.2018:

Der Deutsche Motoryachtverband unterhält eine interessante Internetseite, u.A. mit ausführlichen Länderinformationen zum Bootfahren in Frankreich.

Auf der gut strukturierten, übersichtlichen Seite finden sich neben bereits o.g. Quellen auch weiterführende Links.

(Vielen Dank an Frank Braun)


Sofern neue Quellen oder Informationen vorliegen, wird diese Seite aktualisiert.
Vielen Dank an Dr. Hanns Müller und Christophe Korn für ihre Mitwirkung.